Als Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein erlaubte Zusatzbezeichnung für inländische Qualitätsweine gemäss § 20 des Weingesetzes von 1994, erkennbar am Zusatz "QmP" (Qualitätswein mit Prädikat).