In Deutschland amtlich geprüfter und mit einer Prüfnummer versehener Wein gemäss §§ 17 bis 19 des Weingesetzes von 1994, der die gesetzlichen analytischen und sensorischen Mindestanforderungen erfüllt, erkennbar am Zusatz "QbA" (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete). Anforderungen: Mindestalkoholgehalt 8,5 Vol%, Aufbesserung mit Zucker (Chaptalisierung) bis maximal 2,5 Vol% Alkohol, alternativ Entsäuerung oder Säurezusatz gestattet. Flüchtige Säuren bis maximal 1,2 g/l. Für Zusatzstoffe wie Schwefel sind Höchstgrenzen festgelegt. Verschnitte mit Weinen außerhalb der EU ist nicht gestattet.
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